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Barrierefrei-Konzept mit Behindertenstellplätzen und Fußgängerführung

Zwei Behindertenstellplätze in Himmelblau, schwarzes Rollstuhlsymbol am Boden, blauer Barrierefrei-Pfad zur Aufzug-Tür und durchgehende Fußgängerwege entlang beider Reihen.

Funktionaler Nutzen

Kennzeichnung in Anlehnung an DIN 18040-1 inklusive barrierefreier Wegeverbindung zum Aufzug.

Norm-Bezug: DIN 18040-1; Rollstuhlsymbol nach projektspezifisch vorgegebener Symbolvorlage.

Norm-Bezug ist Planungsbezug, keine abschließende Konformitätsprüfung.

Technischer Nutzen

Himmelblau RAL 5015 (LRV ≈ 17) auf Lichtgrau-Boden bietet hohen Helligkeitskontrast. Das schwarze Rollstuhlsymbol setzt sich kontraststark vom blauen Stellplatz ab und bleibt auch bei streifender Beleuchtung gut lesbar.

RAL-Farben & Hellbezugswerte (LRV)

BauteilRAL-CodeFarbnameLRV
FahrgasseRAL 7001Silbergrau≈ 35
StellplatzRAL 7035Lichtgrau≈ 59
WandRAL 9010Reinweiß≈ 84
WandsockelRAL 5015Himmelblau≈ 17
StützeRAL 9010Reinweiß≈ 84
StützensockelRAL 5015Himmelblau≈ 17
StellplatzlinieRAL 9010Reinweiß≈ 84
BehindertenstellplatzRAL 5015Himmelblau≈ 17
Rollstuhl-SymbolRAL 9005Tiefschwarz–
FußgängerwegRAL 5015Himmelblau≈ 17
Querungsmarkierung (Zebrastreifenoptik)RAL 9010Reinweiß≈ 84
Orientierungs-FarbbandRAL 5015Himmelblau≈ 17
StellplatznummerRAL 9017Verkehrsschwarz≈ 4

LRV (Light Reflectance Value, 0–100) ist Richtwert für matte Standard-Anstriche; Glanzgrad, Schichtaufbau, Hersteller und Verschmutzung können zu Abweichungen führen.

Beschreibung

DIN 18040-1 fordert nicht nur barrierefreie Stellplätze, sondern auch eine ebene, hindernisfreie Verbindung zum Gebäudezugang. Dieses Konzept setzt beides um: zwei barrierefreie Stellplätze in Himmelblau RAL 5015 mit großflächigem schwarzen Rollstuhlsymbol auf der Stellplatzfläche, durchgehende Fußgängerwege in Himmelblau entlang beider Stellplatzreihen und eine Querungsmarkierung in Zebrastreifenoptik zur sichtbaren Querung der Fahrgasse. Auch die Stellplatznummern werden konsequent am Boden geführt, sodass die Barrierefrei-Achse als zusammenhängende Bodenkomposition lesbar bleibt. Das blaue Farbband an Wandsockeln und Stützen verstärkt die Lesbarkeit der Barrierefrei-Achse zusätzlich auf Augenhöhe. Die T-Markierung wird auf Trennlinien (Separatoren) reduziert — das wirkt aufgeräumter und macht den blauen Pfad zur dominanten Linie. Anwendung: alle öffentlich zugänglichen Tiefgaragen (Krankenhäuser, Verwaltungen, Einkaufszentren, Hotels) und Wohnanlagen mit erhöhtem Anteil mobilitätseingeschränkter Bewohner.

Baulix Experten-Tipp

Symbol und Nummer am Boden zentriert auf der Stellplatzfläche platzieren — so bleibt die Barrierefrei-Achse als geschlossene Bodenkomposition lesbar. Das Rollstuhlsymbol nach der projektspezifisch vorgegebenen Symbolvorlage und Geometrie ausführen.

Häufige Fragen

Wie viele barrierefreie Stellplätze sind vorgeschrieben?

Quote und Pflicht ergeben sich aus der Landesbauordnung bzw. Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslands sowie aus dem Nutzungskontext der Anlage — projektspezifisch prüfen.

Mindestbreite des Stellplatzes?

Maße ergeben sich aus DIN 18040-1 in Verbindung mit den landesrechtlichen Vorgaben — wesentlich ist ein seitlicher Bewegungs- und Transferbereich. Konkrete Bemaßung projektbezogen festlegen.

Warum Trennlinien statt T-Markierung?

Trennlinien wirken ruhiger und lassen den blauen Barrierefrei-Pfad als dominante Linie wirken. Der Pfad ist das eigentliche Kommunikationselement.

Technischer Systemkontext

Die Auswahl des Beschichtungssystems erfolgt projektbezogen anhand von Untergrund, mechanischer und chemischer Beanspruchung, Rissbildung, Rutschhemmung sowie den Vorgaben des Herstellers — nicht anhand von Farbgebung oder gestalterischem Konzept. Welche OS-Klasse passt, ergibt sich aus der bauphysikalischen Situation und dem Nutzungsprofil. Vor Ausführung verbindliche Bemusterung am Bauteil und Freigabe durch Planer und Hersteller einholen.

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Verbindliche Bemusterung erforderlich

Die Darstellung dient der visuellen Orientierung. Eine verbindliche Bemusterung am Objekt mit dem gewählten Beschichtungssystem ist zwingend erforderlich. Farbwirkung, Lichtverhältnisse und Untergrund können vor Ort von der 3D-Vorschau abweichen.

Das Farbkonzept ist eine gestalterische und funktionale Planungshilfe. Es ersetzt keine objektbezogene Prüfung von Landesbauordnung, Garagenverordnung, Brandschutzkonzept, Arbeitsstättenrecht, Barrierefreiheitsanforderungen, Beleuchtungsberechnung, Rutschhemmung und Herstellervorgaben des Beschichtungssystems.

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