Vier zusammenhängende E-Ladeplätze in Gelbgrün, Carpet-Markierung als visueller „Teppich“, Zebrastreifen für sichere Querung zur Ladesäule und Fußgängerweg.
Klar abgegrenzte E-Mobility-Zone mit eindeutiger Reservierung. Sichere Wegeführung von Lade- zu Aufzug.
Norm-Bezug: GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz); DIN EN 17186 für die einheitliche Kennzeichnung von Ladepunkten und Fahrzeugkompatibilität.
Norm-Bezug ist Planungsbezug, keine abschließende Konformitätsprüfung.
Carpet-Vollfläche in Gelbgrün RAL 6018 (LRV ≈ 31) hebt die Zone gegen Lichtgrau (LRV ≈ 59) deutlich ab. Die Querungsmarkierung in Zebrastreifenoptik unterbricht die Mittelstrichelung — die Querungsstelle ist intuitiv erkennbar.
| Bauteil | RAL-Code | Farbname | LRV |
|---|---|---|---|
| Fahrgasse | RAL 7037 | Staubgrau | ≈ 21 |
| Stellplatz | RAL 7035 | Lichtgrau | ≈ 59 |
| Wand | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| Wandsockel | RAL 7037 | Staubgrau | ≈ 21 |
| Stütze | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| Stützensockel | RAL 7037 | Staubgrau | ≈ 21 |
| Stellplatzlinie | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| E-Ladeplatz Vollfläche | RAL 6018 | Gelbgrün | ≈ 31 |
| E-Lade Symbol | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| Querungsmarkierung (Zebrastreifenoptik) | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| Fußgängerweg | RAL 6018 | Gelbgrün | ≈ 31 |
| Orientierungs-Farbband | RAL 6018 | Gelbgrün | ≈ 31 |
| Stellplatznummer | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
LRV (Light Reflectance Value, 0–100) ist Richtwert für matte Standard-Anstriche; Glanzgrad, Schichtaufbau, Hersteller und Verschmutzung können zu Abweichungen führen.
Mit GEIG-Pflicht und steigendem E-Fahrzeug-Anteil entstehen in Tiefgaragen ganze Ladezonen — keine vereinzelten E-Plätze mehr. Dieses Konzept zeigt eine klar abgegrenzte E-Mobility-Zone: vier benachbarte Stellplätze in Gelbgrün RAL 6018 mit Carpet-Markierung (Vollflächen statt T-Linien), grünes Farbband an den angrenzenden Wänden, Zebrastreifen für die sichere Querung der Fahrgasse zur Ladesäule und durchgehende Fußgängerwege entlang der Stellplätze. Die Carpet-Markierung erzeugt einen visuellen „Lade-Teppich“ — Nutzer erkennen die Zone bereits aus großer Entfernung. Ideal für Tiefgaragen mit zentraler Lade-Infrastruktur (z. B. dedizierte Lade-Reihe, Pförtner-/Hotel-Anlagen).
Die Carpet-Vollfläche markiert nicht nur die Stellplatzgrenze, sondern den gesamten Ladestellplatz als „Zone“. Der Wiedererkennungswert aus der Ferne steigt deutlich — Nutzer finden die Ladezone schon beim Einfahren.
In privaten Tiefgaragen werden keine amtlichen Fußgängerüberwege im Sinne der StVO eingerichtet. Eine Querungsmarkierung in Zebrastreifenoptik ist eine gestalterische und sicherheitsfördernde Hilfe an stark frequentierten Querungspunkten und privatrechtlich umsetzbar.
Bei zu errichtenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen ist Leitungsinfrastruktur für jeden Stellplatz vorzusehen. Bei zu errichtenden Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur auszustatten; zusätzlich ist mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Für Bestand und größere Renovierungen gelten gesonderte Anforderungen — projektbezogen prüfen.
Die Auswahl des Beschichtungssystems erfolgt projektbezogen anhand von Untergrund, mechanischer und chemischer Beanspruchung, Rissbildung, Rutschhemmung sowie den Vorgaben des Herstellers — nicht anhand von Farbgebung oder gestalterischem Konzept. Welche OS-Klasse passt, ergibt sich aus der bauphysikalischen Situation und dem Nutzungsprofil. Vor Ausführung verbindliche Bemusterung am Bauteil und Freigabe durch Planer und Hersteller einholen.