Home › Farbkonzept Tiefgarage › Galerie › E-Mobility-Zone mit Ladeplätzen, Zebrastreifen und Carpet-Markierung

E-Mobility-Zone mit Ladeplätzen, Zebrastreifen und Carpet-Markierung

Vier zusammenhängende E-Ladeplätze in Gelbgrün, Carpet-Markierung als visueller „Teppich“, Zebrastreifen für sichere Querung zur Ladesäule und Fußgängerweg.

Funktionaler Nutzen

Klar abgegrenzte E-Mobility-Zone mit eindeutiger Reservierung. Sichere Wegeführung von Lade- zu Aufzug.

Norm-Bezug: GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz); DIN EN 17186 für die einheitliche Kennzeichnung von Ladepunkten und Fahrzeugkompatibilität.

Norm-Bezug ist Planungsbezug, keine abschließende Konformitätsprüfung.

Technischer Nutzen

Carpet-Vollfläche in Gelbgrün RAL 6018 (LRV ≈ 31) hebt die Zone gegen Lichtgrau (LRV ≈ 59) deutlich ab. Die Querungsmarkierung in Zebrastreifenoptik unterbricht die Mittelstrichelung — die Querungsstelle ist intuitiv erkennbar.

RAL-Farben & Hellbezugswerte (LRV)

BauteilRAL-CodeFarbnameLRV
FahrgasseRAL 7037Staubgrau≈ 21
StellplatzRAL 7035Lichtgrau≈ 59
WandRAL 9010Reinweiß≈ 84
WandsockelRAL 7037Staubgrau≈ 21
StützeRAL 9010Reinweiß≈ 84
StützensockelRAL 7037Staubgrau≈ 21
StellplatzlinieRAL 9010Reinweiß≈ 84
E-Ladeplatz VollflächeRAL 6018Gelbgrün≈ 31
E-Lade SymbolRAL 9010Reinweiß≈ 84
Querungsmarkierung (Zebrastreifenoptik)RAL 9010Reinweiß≈ 84
FußgängerwegRAL 6018Gelbgrün≈ 31
Orientierungs-FarbbandRAL 6018Gelbgrün≈ 31
StellplatznummerRAL 9010Reinweiß≈ 84

LRV (Light Reflectance Value, 0–100) ist Richtwert für matte Standard-Anstriche; Glanzgrad, Schichtaufbau, Hersteller und Verschmutzung können zu Abweichungen führen.

Beschreibung

Mit GEIG-Pflicht und steigendem E-Fahrzeug-Anteil entstehen in Tiefgaragen ganze Ladezonen — keine vereinzelten E-Plätze mehr. Dieses Konzept zeigt eine klar abgegrenzte E-Mobility-Zone: vier benachbarte Stellplätze in Gelbgrün RAL 6018 mit Carpet-Markierung (Vollflächen statt T-Linien), grünes Farbband an den angrenzenden Wänden, Zebrastreifen für die sichere Querung der Fahrgasse zur Ladesäule und durchgehende Fußgängerwege entlang der Stellplätze. Die Carpet-Markierung erzeugt einen visuellen „Lade-Teppich“ — Nutzer erkennen die Zone bereits aus großer Entfernung. Ideal für Tiefgaragen mit zentraler Lade-Infrastruktur (z. B. dedizierte Lade-Reihe, Pförtner-/Hotel-Anlagen).

Baulix Experten-Tipp

Lade-Piktogramm mindestens 80×80 cm und mittig im Stellplatz. Bei mehreren benachbarten Ladeplätzen das Piktogramm auf jedem Platz wiederholen — nicht nur am ersten.

Häufige Fragen

Warum Carpet-Markierung statt T-Linien?

Die Carpet-Vollfläche markiert nicht nur die Stellplatzgrenze, sondern den gesamten Ladestellplatz als „Zone“. Der Wiedererkennungswert aus der Ferne steigt deutlich — Nutzer finden die Ladezone schon beim Einfahren.

Sind Zebrastreifen in Tiefgaragen vorgeschrieben?

In privaten Tiefgaragen werden keine amtlichen Fußgängerüberwege im Sinne der StVO eingerichtet. Eine Querungsmarkierung in Zebrastreifenoptik ist eine gestalterische und sicherheitsfördernde Hilfe an stark frequentierten Querungspunkten und privatrechtlich umsetzbar.

Wie viele Ladepunkte fordert das GEIG?

Bei zu errichtenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen ist Leitungsinfrastruktur für jeden Stellplatz vorzusehen. Bei zu errichtenden Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur auszustatten; zusätzlich ist mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Für Bestand und größere Renovierungen gelten gesonderte Anforderungen — projektbezogen prüfen.

Technischer Systemkontext

Die Auswahl des Beschichtungssystems erfolgt projektbezogen anhand von Untergrund, mechanischer und chemischer Beanspruchung, Rissbildung, Rutschhemmung sowie den Vorgaben des Herstellers — nicht anhand von Farbgebung oder gestalterischem Konzept. Welche OS-Klasse passt, ergibt sich aus der bauphysikalischen Situation und dem Nutzungsprofil. Vor Ausführung verbindliche Bemusterung am Bauteil und Freigabe durch Planer und Hersteller einholen.

Alle OS-Beschichtungssysteme ansehen

Verbindliche Bemusterung erforderlich

Die Darstellung dient der visuellen Orientierung. Eine verbindliche Bemusterung am Objekt mit dem gewählten Beschichtungssystem ist zwingend erforderlich. Farbwirkung, Lichtverhältnisse und Untergrund können vor Ort von der 3D-Vorschau abweichen.

Das Farbkonzept ist eine gestalterische und funktionale Planungshilfe. Es ersetzt keine objektbezogene Prüfung von Landesbauordnung, Garagenverordnung, Brandschutzkonzept, Arbeitsstättenrecht, Barrierefreiheitsanforderungen, Beleuchtungsberechnung, Rutschhemmung und Herstellervorgaben des Beschichtungssystems.

Im Konfigurator öffnen und anpassen