Smaragdgrüne Fußgängerwege entlang beider Stellplatzreihen, zwei Zebrastreifen-Querungen und ruhige Trennlinien-Markierung — der grüne Pfad wird zum dominanten Sicherheitselement.
Visuelle Trennung von Fuß- und Fahrzeugverkehr ohne bauliche Maßnahmen. Kann Konfliktpunkte reduzieren.
Norm-Bezug: ASR A1.8 (Verkehrswege), ggf. ASR A2.3/A3.4, Garagenverordnung/Landesrecht, Barrierefreiheit.
Norm-Bezug ist Planungsbezug, keine abschließende Konformitätsprüfung.
Smaragdgrün RAL 6001 (LRV ≈ 11) erzeugt dauerhaft sichtbare Pfadachse. Trennlinien-Markierung wirkt ruhig und ordnet sich dem grünen Pfad unter.
| Bauteil | RAL-Code | Farbname | LRV |
|---|---|---|---|
| Fahrgasse | RAL 7001 | Silbergrau | ≈ 35 |
| Stellplatz | RAL 7035 | Lichtgrau | ≈ 59 |
| Wand | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| Wandsockel | RAL 7001 | Silbergrau | ≈ 35 |
| Stütze | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| Stützensockel | RAL 7001 | Silbergrau | ≈ 35 |
| Stellplatzlinie | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| Fußgängerweg | RAL 6001 | Smaragdgrün | ≈ 11 |
| Querungsmarkierung (Zebrastreifenoptik) | RAL 9010 | Reinweiß | ≈ 84 |
| Orientierungs-Farbband | RAL 6001 | Smaragdgrün | ≈ 11 |
| Stellplatznummer | RAL 9017 | Verkehrsschwarz | ≈ 4 |
LRV (Light Reflectance Value, 0–100) ist Richtwert für matte Standard-Anstriche; Glanzgrad, Schichtaufbau, Hersteller und Verschmutzung können zu Abweichungen führen.
In Tiefgaragen ohne baulich getrennte Fußwege ist die Markierungslösung ein wichtiger Baustein zur Führung des Fußverkehrs. Dieses Shared-Space-Konzept setzt konsequent auf den Mischverkehr: smaragdgrüne Fußgängerwege in Smaragdgrün RAL 6001 verlaufen durchgehend entlang beider Stellplatzreihen — Fußgänger müssen nicht zwischen Fahrzeugen laufen. Zwei Querungsmarkierungen in Zebrastreifenoptik machen die Querung der Fahrgasse zu Aufzug und Treppenhaus deutlich erkennbar. Die Stellplatz-Markierung wird auf reine Trennlinien (Separatoren) reduziert, damit der grüne Pfad nicht visuell konkurriert. Ein schmales grünes Wandband verstärkt die Gesamtachse. Fachlich naheliegend bei öffentlichen Tiefgaragen mit hohem Fußgängeraufkommen (Krankenhäuser, Einkaufszentren, Bahnhöfe) und sehr empfehlenswert in Wohnanlagen ab 30 Stellplätzen.
Nicht generell, aber ASR A1.8 fordert für Arbeitsstätten klar erkennbare Verkehrswege. In öffentlichen Tiefgaragen sind sie Stand der Technik und faktisch erwartet.
Eine pauschale Mindestbreite lässt sich nicht nennen, da sie vom konkreten Nutzungskontext, der erwarteten Personenfrequenz und den jeweils einschlägigen Regelwerken abhängt – etwa Garagenverordnung des Bundeslandes, Arbeitsstättenrichtlinien (z. B. ASR A1.8), Anforderungen an Barrierefreiheit (DIN 18040) sowie dem Brandschutz- und Fluchtwegekonzept. Maßgeblich ist immer die objektbezogene Planung durch Architekt, Fachplaner und Bauherr; das Farbkonzept visualisiert die geplante Wegeführung, ersetzt aber keine normative Breitenfestlegung.
Gelb ist semantisch mit Warnung/Sperrung belegt (Brandschutz, Sperrflächen). Grün vermeidet Verwechslungen mit diesen Funktionen. Eine normative Festlegung von Grün als Farbe für Fußgängerführung in Tiefgaragen besteht nicht — Rettungswegkennzeichnung erfolgt gesondert nach Sicherheitskennzeichnung (z. B. ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010).
Die Auswahl des Beschichtungssystems erfolgt projektbezogen anhand von Untergrund, mechanischer und chemischer Beanspruchung, Rissbildung, Rutschhemmung sowie den Vorgaben des Herstellers — nicht anhand von Farbgebung oder gestalterischem Konzept. Welche OS-Klasse passt, ergibt sich aus der bauphysikalischen Situation und dem Nutzungsprofil. Vor Ausführung verbindliche Bemusterung am Bauteil und Freigabe durch Planer und Hersteller einholen.